FAQ

Um was geht es eigentlich?

Jolanda Spiess-Hegglin ist auch heute – 8 Jahre nach den Ereignissen nach der Zuger Landammannfeier – keine Täterin, sondern ein Opfer. Sie durfte gemäss Behörden davon ausgehen, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein. Sie wurde in der Folge noch ein Medienopfer.

In der ganzen Sache gibt es jedoch bis heute nur eine rechtsgültig verurteilte Tätergruppe: einzelne Medien.

Seit 8 Jahren wehrt sich diese Frau. Eine lange Zeit.

Wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung ist Blick inzwischen verurteilt. Der ehemalige Weltwoche-Vize Philipp Gut wurde rechtsgültig verurteilt – wegen der üblen Nachrede, Jolanda Spiess-Hegglin würde den SVP-Politiker falsch beschuldigen. Und inzwischen ist auch die Autorin des Tagesanzeiger-Buchs über die “Skandalnacht” per Strafbefehl verurteilt und aufgefordert worden, die Behauptung zu unterlassen, Jolanda Spiess Hegglin würde heute noch jemanden “der Vergewaltigung bezichtigen”. Der öffentliche Verleumdungsprozess findet im Frühling 2023 in Basel statt, nachdem die auf 10. Januar 2023 terminierte Verhandlung kurzfristig abgesagt wurde.

Hat denn Jolanda Spiess-Hegglin den SVP-Politiker beschuldigt? 

Nein. Die Staatsanwaltschaft Zug hat in der Einstellungsverfügung des Strafverfahrens aufgrund des mutmasslichen Sexualdelikts festgehalten, dass Jolanda Spiess-Hegglin den SVP-Politiker zu keinem Zeitpunkt beschuldigt hat. Denn sie wusste selbst nicht, was passiert war. Beide haben sich vor Jahren geeinigt, nach vorne zu schauen, die gegenseitigen Verfahren betreffend übler Nachrede sind eingestellt und ein Schlussstrich gezogen worden. Jolanda Spiess-Hegglin hält sich nicht nur an diese Abmachung, sondern geht heute und seit Jahren davon aus, dass auch er – wie sie vermutlich – Opfer von unfreiwillig eingenommen K.O.-Tropfen geworden ist.

Könnte man noch Licht ins Dunkel der Ereignisse nach der Landammannfeier bringen? 

Nein. Die Sache ist strafrechtlich längst abgeschlossen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens, etwa aufgrund neuer Beweise, ist kein Thema. Keine Frage, damals wäre sicher viel mehr möglich gewesen. Die Medienkampagne und somit die öffentliche, emotionale Debatte haben eine unvoreingenommene Ermittlungsarbeit erheblich erschwert. Aber heute müssen alle mit dem offenen Ausgang leben. Jolanda Spiess-Hegglin durfte damals davon ausgehen, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Die von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen (Offizialdelikt) gegen den SVP-Politiker wurden ergebnislos eingestellt. Er ist unschuldig. Jolanda Spiess-Hegglin hat diesen Entscheid auch nicht angefochten. Sie wollte schlicht, dass es vorbei ist.

Dass ausgerechnet jene Medienschaffenden, welche damals durch Vorverurteilungen glänzten, heute vorgeben, die Ermittlungsarbeit weiterführen zu wollen und sich in einem Buch verewigen wollen, ist grotesk.

Haben die Involvierten damals die Öffentlichkeit gesucht? 

Nein. Angeschuldigt und geoutet wurde der SVP-Politiker in einzelnen Medien (“Hat er sie geschändet?”). Und als keine Beweise gegen ihn gefunden wurden, wurde Jolanda Spiess-Hegglin zur Täterin gemacht. (“Ein Nümmerchen für 46’000 Franken“, „Jolanda Heggli zeigt ihr Weggli“). Für diese und andere schwere Persönlichkeitsverletzungen und eine erlittene Medienkampagne in bisher unbekanntem Ausmass ist ein Zivilverfahren hängig, nachdem Ringier im Jahr 2020 aufgrund der Missachtung des Opferschutzes und der Identifizierung rechtsgültig verurteilt wurde.

Doch kaum war die gerichtliche Auseinandersetzung wegen Persönlichkeitsverletzung mit Ringier vorbei – Ringier-CEO Walder entschuldigte sich öffentlich – kam Tamedia.

Warum traut man Michèle Binswanger nicht zu, ein neutrales Buch publizieren zu können? 

Die Tamedia-Autorin, welche in früheren Artikeln gegen Spiess-Hegglin eindeutig Stellung bezog (“Jolanda Spiess Hegglin schadet den Frauen”, „Techtelmechtel“, „gebechert“), nimmt nun das Ringier-Urteil zum Anlass, die Geschehnisse nach der Landammannfeier erneut aufrollen zu wollen. Gleichzeitig verbreitet sie die falsche und vielfach öffentlich zurückgewiesene Behauptung, Spiess-Hegglin bezichtige einen Unschuldigen immer noch der Vergewaltigung.

Was hat all dies mit Tamedia zu tun? 

Tamedia beschränkt sich nicht auf das Buchprojekt. Ein satirisch gemeinter, aber geschmackloser Tweet der Berner Zeitung “Megafon” wird zum Anlass genommen, eine konzernübergreifende Kampagne gegen Jolanda Spiess-Hegglin loszutreten. Spiess-Hegglin hat den Tweet geliked, den Like aber zurückgenommen und sich öffentlich davon distanziert. Das hinderte Tamedia aber nicht daran, eine Kampagne über 8 Artikel via 20 Minuten, Tagesanzeiger und Sonntagszeitung zu inszenieren. Die Berichterstattung gipfelte in der Forderung, die öffentlichen Mittel für die Organisation #NetzCourage zu streichen, welche sich als einzige in der Schweiz gegen Digitale Gewalt einsetzt und welche Jolanda Spiess-Hegglin aufgebaut hat. Damit wird auch die zweite Existenz, die sich die ehemalige und aussichtsreiche Politikerin aufgebaut hat, durch einzelne Medien bedroht.

Warum schiesst man in diesem übertriebenen Mass gegen Jolanda Spiess-Hegglin?

Tamedia und insbesondere Michèle Binswanger bekämpfen Jolanda Spiess-Hegglin auf allen Ebenen. In Buchform, in Artikeln und in den sozialen Medien. Der Versuch, Spiess-Hegglin immer wieder als Beschuldigerin des SVP-Politikers darzustellen und auf die ungeklärten Ereignisse an der Landammannfeier zurückzuwerfen, scheint ein einziges Ziel zu verfolgen: Davon abzulenken, dass weder der SVP-Politiker noch Spiess-Hegglin Täter sind oder waren. Sie sind in ihrer Persönlichkeit verletzte Opfer. Die einzigen verurteilten Täter sind in diesem Fall bis heute einzelne Medien.

Und was hat dies mit Medienmacht zu tun?

Während Spiess-Hegglin von Tamedia attackiert wird, läuft die wichtige zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ringier und Jolanda Spiess-Hegglin. Sie betrifft die gesamte Medienbranche. Darin geht es um die Frage, wer die Gewinne bekommt, die in Folge der persönlichkeitsverletzenden Artikel erwirtschaftet worden sind und wie man diese – Klick für Klick – berechnet. Allein im Blick erschienen über 200 Artikel über Jolanda Spiess – ohne ihre Zustimmung.

Was bedeutet dies alles für den Schweizer Journalismus?

Es gibt bereits ein rechtsgültiges Teil-Urteil zur Frage der Gewinnherausgabe. Wenn Boulevard-Journalisten in Zukunft wissen, dass der Erlös aus den vielen Klicks an das Medienopfer, welche man gerade “journalistisch” bearbeitet, zurückfliesst, wird sich sehr viel ändern. Widerrechtliche Klickorgien, wie in jüngster Zeit gesehen, etwa gegen Geri Müller, Carl Hirschmann oder eben Jolanda Spiess-Hegglin, wären plötzlich finanziell uninteressant. “Ein scharfes Schwert” nannte der NZZ-Chefredaktor dieses Instrument, das auch im Sinne des Qualitätsjournalismus schneiden würde.

Und weshalb immer wieder Spiess-Hegglin?

In dieser zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist es massgeblich, ob die Glaubwürdigkeit von Jolanda Spiess-Hegglin intakt ist oder bezweifelt wird. Die ewige, falsche Unterstellung, sie würde den SVP-Politiker (bis heute) beschuldigen, soll sie erneut und nachträglich zur Mittäterin machen. Das würde die Schuld einzelner Medien – welche zwei Existenzen vernichtet haben – mindern. Ist die Glaubwürdigkeit aber gegeben und folgt die Justiz den Argumenten von Jolanda Spiess, wird die gesamte Boulevard-Medien-Branche ihr Geschäftsmodell bezüglich in Kauf genommenen Persönlichkeitsverletzungen sorgfältig überprüfen müssen.

Jolanda Spiess kämpft nicht gegen den SVP-Politiker. Sie kämpft gegen Täter:innen in den Redaktionsräumen und gegen menschenverachtenden, klickgetriebenen „Journalismus“.

Ob Tamedia diesen branchenweit anstehenden juristischen Entscheid zum Anlass genommen hat, Buchprojekte gegen Spiess-Hegglin zu lancieren oder Kampagnen gegen sie zu fahren, ist spekulativ und kann nicht belegt werden. Dass aber das Motiv so klar gegeben ist, nämlich eigene boulevardeske Titel wie 20 Minuten und das Geschäftsmodell mit Persönlichkeitsverletzungen zu schützen, sollte journalistischen Abstand gebieten und nicht das vorliegende Gegenteil bewirken.

Die Frage bleibt: Warum, Tamedia? Und vor allem: Wer bei Tamedia muss am Schluss die Verantwortung übernehmen?

Die Frage geht auch an alle Verwaltungsräte bei Tamedia. An Mathias Müller von Blumencron oder an die ehemalige Aargauer SP-Ständerätin Pascale Bruderer. Schweigen tut aber seit Jahren die ganze Journalistenzunft. Die einen schweigen betreten, die anderen in einer Art Omertà.

Wie wirkt sich das denn auf den Schweizer Journalismus aus?

Der Schaden für das Ansehen des Schweizer Journalismus ist immens. Die gemachten Fehler sind unbestreitbar. Nach „Blick“ und der „Weltwoche“ arbeitet sich jetzt auch noch die Branchenführerin an einer Frau aus Zug ab. Dabei gebietet allein schon die Tatsache, als Medienhaus ein klares, finanzielles Motiv in einem Präzedenzfall zu haben, absolute journalistische Zurückhaltung.
Dies ist eine publizistische Grenzüberschreitung.

Wieviel kostet eigentlich ein Jahresabo für eine Tamedia-Zeitung?

Etwa so viel, wie #NetzCourage benötigt, um 5 Betroffenen von Digitaler Gewalt zur Seite zu stehen, juristische Abklärungen zu machen und das Wichtigste zu sichern, allenfalls zusätzlich noch eine Recherche zu tätigen. Die Quizfrage dürfte jetzt sein:

Ist das Geld bei Tamedia oder bei #NetzCourage besser aufgehoben?


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